Grundsätzlich ist es Arbeitgebern verboten, das Arbeitszeugnis mit einem "Geheimcode" zu verschlüsseln. (§ 109 Abs. 2 Satz 2 GewO). Arbeitszeugnisse dürfen keine Merkmale enthalten, deren Sinn ein anderer ist, als die Kernaussage des Wortlautes.
Mit dem Code sind Standardformulierungen gemeint, die über eine verallgemeinerte Ausdrucksweise, die Bewertung auf eine Schulnote reduzieren. Welche Aussagen in der Analyse statthaft sind, legen Arbeitsgerichte immer wieder im Detail fest. So ist beispielsweise der Ausdruck: Wir haben den Arbeitnehmer als ... "kennengelernt" durchaus statthaft. - Obwohl das Gefühl bei "kennengelernt" eher auf eine Negativformulierung plädiert. (BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10).
Geheimcode im Arbeitszeugnis - lesen, was da nicht steht ...
Der tatsächliche "Geheimcode im Arbeitszeugnis" ist das, was da nicht steht. Der Ausdruck des Bedauerns, den wertvollen Mitarbeiter zu verlieren, kann vom Arbeitgeber als Grußformel ausdrückbar sein.
Schließt das Arbeitszeugnis nicht mit einer Grußformel, spricht das Fehlen der Höflichkeitsfloskel für die Personalabteilung Bände. Einklagbar ist die fehlende Formulierung trotzdem nicht.
Was der Code im Arbeitszeugnis bedeutet
... erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse...
Eifer ja, aber kein Erfolg
- ... hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt ...
- ein Bürokrat ohne Eigeninitiative
- ... möchten wir seine Fähigkeiten hervorheben, die Aufgaben mit großem Erfolg zu delegieren ...
- Drückeberger
- erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse (Eifer ja, aber kein Erfolg)
- hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt (ein Bürokrat ohne Eigeninitiative)
- möchten wir seine Fähigkeiten hervorheben, die Aufgaben mit großem Erfolg zu delegieren (Drückeberger)
- hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt (äußerst schwache Leistung)
- zeigte für die Arbeit Verständnis (Faulpelz)
- hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden (Wille war da, mehr leider nicht)
- erledigt die übertragenen Arbeiten mit Fleiß und war stets willens, sie termingerecht zu beenden (absolut mangelhafte Leistung)
- hat sich mit großem Eifer an diese Aufgabe herangemacht und war auch erfolgreich (leider dennoch mangelhafte Leistung)
- schätzen wir ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm gemäßen Aufgaben schnell und sicher bewältigen kann (hat leider nichts drauf)
- müssen wir bescheinigen, dass er sich den ihm übertragenen Aufgaben mit Eifer gewidmet hat (Pechvogel, ohne jeden Erfolg)
- verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen (geringe Fachkenntnisse, aber ›große Klappe‹) hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht (aber nichts geleistet)
- zeigte er sich den Belastungen gewachsen (die Nerven liegen schnell blank)
- koordinierte er die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen (schlechte Führungs- und Vorgesetztenqualität)
- er erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit (mäßige, kaum brauchbare Leistung)
- er war immer mit Interesse bei der Sache (er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet)
- trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei (übertriebener Alkoholgenuss)
- er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen (Kündigung durch Arbeitgeber)
- Man sollte bei den Beispielen allerdings beachten, dass die genaue Einstufung der Bewertung nur im Zusammenhang mit dem vollständigen Zeugnis erfolgen kann.
Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis?
Gerne helfen wir von Ludwig & Pählke, im Rahmen unserer Beratungsgespräche, bei der Überprüfung Ihrer Arbeitszeugnisse für Ihre Bewerbung in Hamburg und Umgebung.