Verweigerung

Inhalt Übersicht

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert?

Mit der Verweigerung des Arbeitszeugnisses verstößt der Arbeitgeber gegen seine Rechtspflicht. Arbeitnehmern steht damit das Recht zu, den Arbeitgeber auf Ausstellung eines Zeugnisses beim zuständigen Arbeitsgericht zu verklagen.

Zur Begründung der Klage kommt es darauf an, ob ein Zwischenzeugnis oder ein abschließendes Zeugnis verweigert wurde. Immer erwartet das Gericht, dass der Anspruch begründet wird. Für das Zwischenzeugnis reicht als Begründung, dass sich der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben möchte und es dazu benötigt.

Zur Verurteilung auf ein abschließendes Arbeitszeugnis wäre entscheidend darzulegen, in welchem Zeitraum der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt war. Außerdem, welche Aufgaben das Arbeitsfeld umfasste. Nicht fehlen darf die Anmerkung, dass der Arbeitgeber der Aufforderung ein Zeugnis auszustellen bisher nicht nachgekommen ist.

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis?

Gerne helfen wir von Ludwig & Pählke, im Rahmen unserer Beratungsgespräche, bei der Überprüfung Ihrer Arbeitszeugnisse für Ihre Bewerbung in Hamburg und Umgebung.

Thema Hauptknoten Referenz
Initativbewerbung

Jetzt bewerben!

Initiativbewerbung

Sollten Sie gerade kein passendes Stellenangebot gefunden haben, können wir Ihnen sehr empfehlen, sich mit unserem Formular bei uns initiativ zu bewerben.