Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit

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Durch Einhaltung der Zeugniswahrheit wird der Arbeitgeber verpflichtet, Leistungen wahrheitsgemäß zu beurteilen. Der weitverbreitete Glaube, der Arbeitgeber müsste eine Leistung als gut bewerten, obwohl sie in Wahrheit schlecht war, stimmt nicht. Handelt Zeugnisgeber dem Wahrheitsgrundsatz zu wider, könnten gravierenden Fehlinformationen, sogar Schadensersatzpflichten nach sich ziehen.

Jeder Arbeitgeber bleibt trotzdem verpflichtet, objektiv zu bewerten. Eine gute oder sehr gute Arbeitsleistung darf er nicht als mittelmäßig oder gar schlecht bewerten. Hauptgrund für die vielen Gerichtsverfahren sind die Formulierungen, die als Geheimcode für Schulnoten gelten. Untersagt wären Formulierungen, die eine extrem negative Aussage beinhalten.

Paradebeispiele, für eine unzulässige Leistungsbewertung, wären gehässige Formulierungen. Etwas wie: "Wir waren angenehm überrascht, wenn er/sie einmal pünktlich war" hat im Arbeitszeugnis nichts zu suchen.

Zeugnisklarheit:

Mancher Mythos, über eine Geheimsprache bei Arbeitszeugnissen, basiert auf fahrlässig gewählten Formulierungen. Ein Zeugnis soll grundsätzlich so verfasst sein, dass es klar zu verstehen bleibt. Großen Spielraum für rechtliche Angreifbarkeit und Missdeutungen liefern Zeugnisse, die sich nicht an einfache Formulierungen halten.

Auf welche Wortwahl der Arbeitgeber dabei zurückgreift, ist ihm prinzipiell selbst überlassen. Aus Sicht des Arbeitnehmers kann es auf jedes Wort ankommen. Ein Arbeitszeugnis gilt als Visitenkarte der bereits erbrachten Leistungen und erworbenen Praxiskenntnisse. Zeugnisse auf "Zweideutigkeiten" prüfen zu lassen, anschließend Änderungswünsche zu formulieren, kann sinnvoll sein.

Wohlwollend beurteilen:
Das Arbeitszeugnis soll dem Mitarbeiter keine Barrieren für seine berufliche Zukunft auferlegen. Daher muss es nach Willen des Gesetzgebers immer wohlwollend formuliert beurteilen. Wohlwollende Worte zu finden, fällt Arbeitgebern leicht, wenn der Arbeitnehmer seine Aufgaben tatsächlich "zur vollsten Zufriedenheit" erfüllte.

Trennen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Streit oder die Arbeitsleistung passte nicht ins Anforderungsprofil, sind wohlwollende Formulierungen schwerer zu finden.

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Gerne helfen wir von Ludwig & Pählke, im Rahmen unserer Beratungsgespräche, bei der Überprüfung Ihrer Arbeitszeugnisse für Ihre Bewerbung in Hamburg und Umgebung.

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