Zeugnisarten und Unterschiede

Inhalt Übersicht

Grundsätzlich unterteilen sich Arbeitszeugnisse in:

  • einfaches Zeugnis
  • qualifiziertes Zeugnis
  • Zwischenzeugnis

Einfaches Arbeitszeugnis:

Einfache Arbeitszeugnisse entsprechen eher einem Beschäftigungsnachweis, als einer detaillierten Zeugnislegung des Arbeitgebers. Sie beinhalten nur die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die Beschäftigungsdauer sowie eine Übersicht der Tätigkeit. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt in Hamburg stellen Arbeitgeber einfache Arbeitszeugnisse aus, wenn der Arbeitnehmer nur kurze Zeit beschäftigt war. Aber es könnte ebenso der Wunsch des Arbeitnehmers sein, "nur" ein einfaches Zeugnis zum Nachweis seiner Beschäftigung zu erhalten. Wird dem Wunsch eines ehemaligen Auszubildenden auf ein einfaches Arbeitszeugnis entsprochen, reichen die vorgenannten Daten nicht aus. Es wäre außerdem das Ausbildungsziel und der erreichte Kenntnisstand zu beurkunden. (§ 16 Abs. 2 BBiG).

Qualifiziertes Arbeitszeugnis:

Eine genaue zeitliche Definition, ab welchem Beschäftigungszeitraum der Anspruch auf die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses besteht, gibt es nicht. Aber bereits wenige Wochen Betriebszugehörigkeit sollten den Arbeitgeber dazu qualifizieren, eine Beurteilung zu erstellen. Anspruch auf die qualifizierte (erweiterte) Zeugniserstellung steht Arbeitnehmern auf Verlangen zu. Inhaltliches Grundgerüst der Zeugniserstellung sind die Angaben des einfachen Arbeitszeugnisses. Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Leistung sowie das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilen.

Zwischenzeugnis:

Zwischenzeugnisse sind zu erstellen, obwohl das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet wurde. (Ohne Rechtsanspruch). Ihr Inhalt entspricht üblicherweise dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Formal unterschiedlich dazu ist die Formulierung im Präsenz.

Ein Zwischenzeugnis darf ein Arbeitnehmer in besonderen Fällen vom Arbeitgeber einfordern. Der häufigste Grund liegt in tarifvertraglichen Vorgaben. Ebenso kann ohne Tarifbindung das Zwischenzeugnis auszustellen sein, wenn besondere Umstände den Wunsch stützen.

Ein möglicher Grund wäre die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für längere Zeit. (Elternzeit, Freiwilligendienst). Ebenso denkbar wären reale Bedrohungen des Arbeitsplatzes. (Insolvenz des Arbeitgebers oder massiver Stellenabbau). Oder eine große Veränderung bei den Arbeitsbedingungen. (Teilzeit auf Vollzeit, Wechsel in den Schichtdienst oder eine neue Position).

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Gerne helfen wir von Ludwig & Pählke, im Rahmen unserer Beratungsgespräche, bei der Überprüfung Ihrer Arbeitszeugnisse für Ihre Bewerbung in Hamburg und Umgebung.

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